Das Justizministerium der Vereinigten Staaten leitete eine Untersuchung bezüglich der steuerlichen Einstufung und der grenzüberschreitenden Zahlungsströme der US-amerikanischen Musikformation The Devil Makes Three ein. Die Behörde reagierte damit auf Unregelmäßigkeiten in den Finanzberichten, die im Zuge der verschärften Transparenzrichtlinien für kulturelle Organisationen mit hohem Exportvolumen auffielen. Ein Sprecher des Finanzministeriums in Washington bestätigte am Montag, dass die Prüfung mehrere Geschäftsjahre umfasst und die Einhaltung der geltenden Abgabenordnung sicherstellen soll.
Die Bandmitglieder Pete Bernhard, Lucia Turino und Cooper McBean stehen laut Berichten des US-Magazins Rolling Stone nicht persönlich unter Verdacht, sondern es gehe primär um die Struktur der Managementgesellschaften. Das Verfahren konzentriert sich auf die Frage, wie Einnahmen aus internationalen Tourneen in Europa und Nordamerika deklariert wurden. Der Fiskus prüft dabei insbesondere die Verrechnung von Reisekosten und die Abführung von Quellensteuern bei Auftritten in der Europäischen Union.
Vertreter der zuständigen Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) wiesen darauf hin, dass die Neuregelung des Internal Revenue Code seit dem letzten Jahr verstärkt Fokus auf Künstlergruppen legt, die als eigenständige Unternehmen agieren. Diese Entwicklung betrifft zahlreiche Akteure der Branche, die ihre Einnahmen über komplexe Firmengeflechte abwickeln. Die Prüfung erfolgt zeitgleich mit einer breiteren Initiative der US-Regierung zur Bekämpfung von Steuervermeidung im Unterhaltungssektor.
Wirtschaftliche Hintergründe der Prüfung von The Devil Makes Three
Die wirtschaftliche Bedeutung der Formation hat sich in den vergangenen zehn Jahren stetig vergrößert. Laut Daten der Branchenplattform Pollstar erzielte die Gruppe bei ihren Tourneen regelmäßig sechsstellige Umsätze pro Quartal. Diese finanziellen Zuwächse führten dazu, dass die steuerliche Komplexität der Betriebsabläufe zunahm und die interne Buchhaltung vor Herausforderungen stellte.
Experten für internationales Steuerrecht erklären, dass die Problematik häufig in der unterschiedlichen Behandlung von Lizenzgebühren und Gagen liegt. Während Gagen oft im Auftrittsland versteuert werden, fließen Lizenzgebühren für Merchandising und Tonträgerverkäufe zurück in die USA. Eine Fehlklassifizierung dieser Ströme kann zu erheblichen Nachforderungen durch nationale und internationale Behörden führen.
Die betroffenen Managementfirmen teilten in einer ersten Stellungnahme mit, dass sie vollumfänglich mit den Behörden kooperieren werden. Sie betonten, dass sämtliche Transaktionen dokumentiert seien und man von einer baldigen Klärung der Sachlage ausgehe. Juristische Berater der Gruppe prüfen derzeit die Einreichung korrigierter Unterlagen für die Geschäftsjahre 2022 und 2023.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Tourneen in der Europäischen Union
Ein wesentlicher Teil der Untersuchung betrifft die Aktivitäten auf dem europäischen Markt, insbesondere in Deutschland und den Niederlanden. Die deutschen Finanzbehörden verlangen gemäß dem Einkommensteuergesetz bei beschränkt steuerpflichtigen Künstlern den Einbehalt der sogenannten Ausländersteuer. Diese Regelung findet Anwendung, wenn Künstler ohne festen Wohnsitz in Deutschland Einkünfte aus Darbietungen erzielen.
Die Rolle des Doppelbesteuerungsabkommens
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland soll verhindern, dass Einkünfte doppelt belastet werden. Dennoch entstehen oft bürokratische Hürden bei der Rückforderung oder Anrechnung dieser Beträge in den USA. Die US-Behörden untersuchen nun, ob die geltend gemachten Anrechnungen im Fall der Band mit den tatsächlichen Zahlungen in Europa übereinstimmen.
Die Prüfung durch das Justizministerium umfasst auch die Verträge mit lokalen Veranstaltern in Berlin, Hamburg und München. Hierbei geht es um die Frage, ob die vertraglich vereinbarten Bruttogagen korrekt in die Nettoauszahlungen umgerechnet wurden. Fehler in diesen Berechnungen führten in der Vergangenheit bei vergleichbaren Fällen zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten zwischen Künstlern und deren Management.
Auswirkungen der Transparenzoffensive auf die Musikindustrie
Die aktuelle Prüfung steht im Kontext einer verstärkten Kontrolle der gesamten Kulturbranche durch staatliche Stellen. Seit der Einführung des Corporate Transparency Act in den USA müssen Unternehmen detailliertere Angaben über ihre wirtschaftlich Berechtigten machen. Dies betrifft auch kleine und mittelgroße Ensembles, die zuvor unter weniger strengen Beobachtungskriterien fielen.
Branchenverbände wie die Recording Industry Association of America (RIAA) äußerten sich besorgt über den steigenden administrativen Aufwand für Musiker. Ein Vertreter der RIAA gab an, dass die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften die Gewinne aus kleineren Tourneen nahezu aufzehren könnten. Besonders betroffenen seien Gruppen, die keinen Rückhalt durch große Major-Labels haben und ihre Finanzen weitgehend selbst verwalten.
Das Finanzministerium argumentiert hingegen, dass diese Maßnahmen notwendig seien, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Durch die Offenlegung der Finanzstrukturen soll verhindert werden, dass Gelder in Steueroasen verschwinden oder durch undurchsichtige Konstruktionen der Besteuerung entzogen werden. Die Untersuchung der vorliegenden Akten wird laut Justizministerium voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Kritik an der Vorgehensweise der Finanzbehörden
Rechtsexperten kritisieren die Schärfe, mit der die Behörden in diesem Fall vorgehen. Sarah Jenkins, eine auf Unterhaltungsrecht spezialisierte Anwältin in New York, bezeichnete die Untersuchung als unverhältnismäßig für eine Band dieser Größenordnung. Sie argumentiert, dass die Komplexität der internationalen Steuergesetze oft zu unbeabsichtigten Fehlern führt, die nicht mit krimineller Energie gleichgesetzt werden sollten.
Die Anwaltskanzlei, die die Gruppe vertritt, wies darauf hin, dass alle bisherigen Prüfungen ohne Beanstandungen verliefen. Sie sehen in der aktuellen Maßnahme einen Versuch der Behörden, ein Exempel zu statuieren. Die Verteidigung bereitet derzeit eine detaillierte Dokumentation vor, um die Rechtmäßigkeit aller internationalen Finanztransfers zu belegen.
Parallel dazu regt sich Widerstand unter anderen Künstlern, die ähnliche Prüfungsverfahren befürchten. Einige Musiker haben bereits angekündigt, ihre Tourneepläne für das kommende Jahr zu überdenken, falls die bürokratischen Hürden weiter steigen. Die Verunsicherung in der Branche ist spürbar, da klare Richtlinien für die Anwendung der neuen Gesetze teilweise noch fehlen.
Die wirtschaftliche Lage unabhängiger Musikgruppen
Die finanzielle Situation von unabhängigen Gruppen ist durch steigende Produktionskosten und sinkende Einnahmen aus dem Tonträgerverkauf ohnehin angespannt. Live-Auftritte stellen für Formationen wie The Devil Makes Three die wichtigste Einkommensquelle dar. Eine zusätzliche finanzielle Belastung durch Steuernachzahlungen oder hohe Anwaltskosten könnte den Betrieb der Gruppe nachhaltig gefährden.
Laut einer Studie des Institute for Policy Studies sind die Einkommensunterschiede in der Musikindustrie in den letzten Jahren massiv gewachsen. Während Spitzenverdiener von globalen Strukturen profitieren, kämpfen Künstler im mittleren Segment mit der Rentabilität ihrer Projekte. Die Untersuchung der US-Behörden trifft somit einen empfindlichen Teil des Marktes, der für die kulturelle Vielfalt von Bedeutung ist.
Finanzanalysten beobachten die Entwicklung genau, da das Ergebnis der Untersuchung Signalwirkung für den gesamten Sektor haben könnte. Sollten die Behörden Verstöße feststellen, ist mit einer Kaskade weiterer Prüfungen bei vergleichbaren Ensembles zu rechnen. Dies würde eine tiefgreifende Umgestaltung der Art und Weise erfordern, wie Tourneen kalkuliert und abgerechnet werden.
Ausblick und verbleibende Unklarheiten
In den kommenden Wochen wird erwartet, dass das Justizministerium weitere Zeugen aus dem Umfeld der beteiligten Managementagenturen befragt. Die Behörden haben bereits Einsicht in die Bankunterlagen der letzten fünf Jahre verlangt. Es bleibt abzuwarten, ob die Vorwürfe zu einer formellen Anklage führen oder ob das Verfahren gegen eine Ausgleichszahlung eingestellt wird.
Die Band selbst setzt ihre geplanten Aktivitäten vorerst fort, während die juristische Aufarbeitung im Hintergrund läuft. Für die Fans bleibt die Frage offen, ob die rechtlichen Auseinandersetzungen Einfluss auf zukünftige Veröffentlichungen oder Konzertreisen haben werden. Die endgültige Entscheidung des Gerichts oder eine außergerichtliche Einigung wird für den Spätherbst erwartet.
Branchenbeobachter schauen zudem auf die Reaktion der Gesetzgeber, die unter Druck stehen, die Regelungen für international agierende Kleinstunternehmen zu vereinfachen. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Vorbereitung im US-Kongress. Ob diese Initiative rechtzeitig kommt, um die aktuellen Verfahren zu beeinflussen, ist zum jetzigen Zeitpunkt ungewiss.