gibt es noch steuerklasse 3 und 5

gibt es noch steuerklasse 3 und 5

Wer heute auf seinen Gehaltszettel blickt und das klassische Ehegattensplitting nutzt, stellt sich oft eine brennende Frage: Gibt Es Noch Steuerklasse 3 Und 5 in der gewohnten Form oder hat der Gesetzgeber hier bereits den Stecker gezogen? Die Gerüchteküche brodelt seit Jahren. Viele Paare haben Angst, dass ihnen am Ende des Monats plötzlich hunderte Euro fehlen, nur weil ein bürokratisches Relikt abgeschafft wird. Ich sage dir ganz direkt, wie es aussieht: Die Kombination ist derzeit noch Realität, aber ihr Fundament wackelt gewaltig. Die Politik hat die Weichen für eine fundamentale Änderung gestellt, die das bisherige System der Lohnsteuerklassen für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner komplett umkrempelt. Es geht nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wann und Wie der technischen Umsetzung in den Finanzämtern.

Die aktuelle Lage im Finanzamt

Momentan kannst du diese Einstufung noch wählen. Wenn einer von euch deutlich mehr verdient als der andere, landet beim Hauptverdiener in der Drei ein deutlich höheres Netto auf dem Konto. Der Partner in der Fünf trägt hingegen die schwere Last der hohen Abzüge. Das ist das System, das wir seit Jahrzehnten kennen. Es sorgt für Liquidität im Alltag, führt aber oft zu einer saftigen Nachzahlung, wenn die Steuererklärung abgegeben wird. Das Finanzamt holt sich das Geld fast immer zurück. Es ist eine Art zinsloses Darlehen vom Staat, das am Jahresende fällig wird. Viele Paare unterschätzen diesen Effekt massiv und geben das monatliche Plus direkt aus, ohne Rücklagen für den Fiskus zu bilden. Verpassen Sie nicht unseren letzten Bericht zu diesen verwandten Artikel.

Warum das System in der Kritik steht

Die Kritik an dieser Aufteilung ist so alt wie das System selbst. Es wird oft behauptet, die Steuerklasse 5 würde den Zweitverdiener – statistisch gesehen meist die Frau – davon abhalten, mehr zu arbeiten. Wer für einen Brutto-Euro gefühlt nur 40 Cent netto sieht, verliert schnell die Lust an der Überstunde oder der Aufstockung der Arbeitszeit. Das ist psychologisch verständlich, auch wenn das Finanzamt am Ende des Jahres alles glattzieht. Die monatliche Abrechnung ist das, was die Menschen sehen. Die Politik möchte dieses Hemmnis beseitigen. Ziel ist eine faire Verteilung der Steuerlast direkt beim monatlichen Abzug, damit die Arbeitshürde für den Partner mit dem geringeren Einkommen verschwindet.

Gibt Es Noch Steuerklasse 3 Und 5 In Der Zukunft

Die Antwort ist ein klares Nein, wenn man auf die langfristige Planung schaut. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Kombination aus 3 und 5 in das sogenannte Faktorverfahren zu überführen. Das bedeutet konkret: Die Steuerklassen 3 und 5 werden in die Steuerklasse 4 mit Faktor integriert. Das ist kein plötzlicher Raubzug des Staates, sondern eine technische Umstellung der Vorauszahlung. Der Gesetzgeber möchte, dass jeder Partner genau den Anteil an der Lohnsteuer zahlt, den er am gemeinsamen Einkommen trägt. Das sorgt für mehr Gerechtigkeit im monatlichen Portemonnaie, beendet aber das Privileg des extrem hohen Nettos für den Besserverdienenden während des laufenden Jahres. Für einen anderen Blickwinkel auf diese Entwicklung siehe das jüngste den Bericht von Capital.

Was das Faktorverfahren genau macht

Stell dir vor, ihr verdient zusammen 80.000 Euro im Jahr. Bisher hat die Person mit 60.000 Euro in der 3 kaum Steuern gezahlt, während die Person mit 20.000 Euro in der 5 fast aufgefressen wurde. Beim Faktorverfahren berechnet das Finanzamt auf Basis eurer voraussichtlichen Jahresgehälter einen Wert unter 1. Dieser Faktor sorgt dafür, dass die Steuervorteile des Splittings schon monatlich berücksichtigt werden, aber eben verteilt auf beide Schultern. Das verhindert die bösen Überraschungen bei der Steuererklärung. Es ist ehrlicher. Es zeigt dir sofort, wie viel Geld ihr wirklich zur Verfügung habt, ohne dass ihr euch selbst in die Tasche lügt.

Der Zeitplan für die Umstellung

Die gesetzlichen Grundlagen wurden bereits im Rahmen von Reformpaketen diskutiert und festgeschrieben. Die technische Umsetzung durch die Finanzverwaltung ist jedoch komplex. Das Elster-System und die Schnittstellen zu den Arbeitgebern müssen angepasst werden. In der Vergangenheit wurden solche Prozesse oft verschleppt, aber der politische Wille ist diesmal sehr stark. Wer jetzt heiratet, sollte sich nicht mehr darauf verlassen, dass die alte Aufteilung noch ein Jahrzehnt Bestand hat. Die Verwaltung bereitet den Übergang akribisch vor. Es ist ratsam, sich bereits jetzt mit dem Gedanken anzufreunden, dass die Steuerklasse 4 der neue Standard für alle Paare wird.

Die finanziellen Folgen der Reform

Viele Paare geraten in Panik, wenn sie von der Abschaffung hören. Sie fürchten, dass sie insgesamt mehr Steuern zahlen müssen. Das ist ein Mythos. Das Ehegattensplitting an sich bleibt bestehen. Die jährliche Steuerlast ändert sich durch den Wegfall der Klassen 3 und 5 nicht um einen einzigen Cent, solange ihr eine Steuererklärung abgegeben habt. Was sich ändert, ist die Verteilung der Last über das Jahr hinweg. Es ist eine Frage des Cashflows, nicht der Steuerhöhe. Der Besserverdienende hat monatlich weniger, der Geringverdienende deutlich mehr. Am Ende des Jahres kommt beim Finanzamt exakt das gleiche Ergebnis heraus wie vorher.

Das Problem mit dem Lohnersatzleistungen

Hier wird es knifflig. Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld orientieren sich am Nettoeinkommen der letzten Monate vor dem Leistungsbezug. Wer in der Steuerklasse 3 war, bekam mehr Elterngeld. Wer in der 5 feststeckte, schaute in die Röhre. Mit der Umstellung auf das Faktorverfahren nivelliert sich das. Das ist für viele Frauen ein riesiger Vorteil. Sie erhalten im Falle einer Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit Leistungen, die ihrem tatsächlichen Verdienstanteil entsprechen. Bisher mussten Paare strategisch die Steuerklasse wechseln, oft schon Monate vor der geplanten Schwangerschaft. Dieser bürokratische Tanz fällt in Zukunft weg. Das spart Nerven und verhindert Formfehler, die bisher tausende Euro kosten konnten.

Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung

Nehmen wir ein Paar, bei dem Partner A monatlich 5.000 Euro brutto verdient und Partner B 2.000 Euro. In der alten Welt (3/5) hat Partner A vielleicht 3.600 Euro netto, Partner B nur 1.200 Euro. Zusammen sind das 4.800 Euro. Im Faktorverfahren (4/4 mit Faktor) bekommt Partner A vielleicht nur noch 3.300 Euro, aber Partner B steigt auf 1.500 Euro. Die Summe bleibt identisch: 4.800 Euro. Aber die Dynamik in der Beziehung ändert sich. Partner B fühlt sich für die Arbeit fair entlohnt. Partner A sieht, dass das Haushaltseinkommen nicht allein an seiner Leistung hängt. Es ist eine psychologische Verschiebung, die weitreichende Folgen für die Arbeitsmarktentscheidungen in Deutschland haben wird.

Strategien für den Übergang

Da die Frage Gibt Es Noch Steuerklasse 3 Und 5 nun mit einem "Ja, aber auf Abruf" beantwortet ist, musst du handeln. Warte nicht, bis dich das Finanzamt zwangsumstellt. Du kannst schon heute freiwillig in das Faktorverfahren wechseln. Das hat den Vorteil, dass du dich an das neue verfügbare Einkommen gewöhnst. Wer seine Fixkosten auf dem extremen Netto der Steuerklasse 3 aufgebaut hat, bekommt sonst ein Problem, wenn die Umstellung plötzlich kommt. Mieten, Autokredite und Versicherungen müssen auch dann bezahlt werden, wenn der monatliche Auszahlungsbetrag sinkt.

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Die Steuererklärung bleibt Pflicht

Egal ob 3/5 oder 4 mit Faktor: Die Abgabepflicht bleibt. Viele denken, durch das modernere Verfahren könnten sie sich die Arbeit sparen. Falsch gedacht. Wer Lohnersatzleistungen bezogen hat oder Nebeneinkünfte erzielt, muss sowieso ran. Das Faktorverfahren ist eine Schätzung. Es basiert auf den Werten des Vorjahres oder deinen Angaben. Wenn du eine Gehaltserhöhung bekommst oder einen Bonus erhältst, stimmt der Faktor nicht mehr ganz genau. Eine Endabrechnung über die Einkommensteuererklärung ist also weiterhin die einzige Möglichkeit, den letzten Euro vom Staat zurückzuholen. Das Bundesministerium der Finanzen bietet hierzu detaillierte Rechner an, mit denen du deine persönliche Situation prüfen kannst.

Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Dein Chef muss gar nicht viel tun. Die Information über deine Steuerklasse kommt elektronisch vom Finanzamt über die ELStAM-Daten. Wenn die Umstellung gesetzlich greift, ändert sich das in der Lohnbuchhaltung automatisch. Du musst keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Dennoch ist es sinnvoll, das Gespräch mit dem Partner zu suchen. Wenn ihr euch bisher die Ausgaben geteilt habt, müsst ihr eure internen Absprachen anpassen. Wer zahlt wie viel an die Bank für das Haus? Wenn das Netto des Hauptverdieners sinkt, muss der andere Partner einen größeren Teil der gemeinsamen Kosten übernehmen. Das erfordert Transparenz und Kommunikation am Küchentisch.

Häufige Irrtümer und Mythen

Es hält sich hartnäckig das Gerücht, die Abschaffung sei eine versteckte Steuererhöhung für die Mittelschicht. Das ist faktisch falsch. Wer das behauptet, hat den Unterschied zwischen Lohnsteuer (Vorauszahlung) und Einkommensteuer (tatsächliche Last) nicht verstanden. Die Linke und die Grünen haben das Thema oft vorangetrieben, um die Gleichstellung zu fördern, während konservative Kreise das klassische Modell verteidigen wollten. Doch am Ende hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Steuerklasse 5 oft eine Armutsfalle für Frauen im Alter ist, weil sie weniger in die Rentenkasse einzahlen oder seltener Karriere machen.

Die Rolle der Rente

Ein wichtiger Punkt ist die Altersvorsorge. Wer weniger verdient und durch die Steuerklasse 5 entmutigt wird, sorgt weniger vor. Zwar basiert die Rente auf dem Bruttogehalt, aber wer wegen der hohen Steuerbelastung in der 5 gar nicht erst mehr arbeitet, sammelt auch keine Rentenpunkte. Das System 4 mit Faktor macht Mehrarbeit attraktiver. Das führt langfristig zu höheren Rentenansprüchen für den Partner, der bisher im Schatten stand. Es geht also um weit mehr als nur das Geld am Monatsende. Es geht um die finanzielle Unabhängigkeit über das gesamte Erwerbsleben hinweg.

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Was passiert bei Trennung oder Scheidung

In dem Jahr, in dem ihr euch trennt, dürft ihr die Kombination noch behalten. Ab dem 1. Januar des Folgejahres werdet ihr beide in die Steuerklasse 1 eingestuft. Das ist oft ein finanzieller Schock. Mit dem Faktorverfahren ist dieser Übergang weniger extrem, weil die Steuerlast schon vorher realistischer verteilt war. Wer sich also fragt: Gibt Es Noch Steuerklasse 3 Und 5, wenn die Ehe kriselt? Ja, für den Übergang schon, aber es ist oft der Vorbote für massive finanzielle Einschnitte. Eine frühzeitige Beschäftigung mit den Steuerklassen hilft dabei, die Kosten einer Trennung besser zu kalkulieren. Informationen zu den rechtlichen Folgen findest du auch auf dem Portal des Bundesjustizministeriums.

Praktische Schritte für dich

Hör auf, auf das Gesetzblatt zu warten. Du kannst heute schon aktiv werden. Das spart dir Stress und schützt deine Finanzen. Ich habe hunderte Male gesehen, wie Paare von Steuernachzahlungen im vierstelligen Bereich kalt erwischt wurden, nur weil sie das System 3/5 bis zum Letzten ausgereizt haben. Sei schlauer.

  1. Prüfe deine Lohnsteuerbescheinigung: Schau dir genau an, wie viel Lohnsteuer ihr beide aktuell zahlt. Nutze einen Online-Rechner für das Faktorverfahren, um zu sehen, wie sich euer Netto verschieben würde.
  2. Berechne die Nachzahlung: Wenn ihr die Kombination 3/5 nutzt, lege monatlich mindestens 10 % des Nettos des Hauptverdieners auf ein Tagesgeldkonto. Das ist dein Puffer für das Finanzamt.
  3. Antrag beim Finanzamt: Du kannst den Wechsel der Steuerklasse oder die Beantragung des Faktors jederzeit über Elster erledigen. Das geht mittlerweile komplett digital und ohne Postversand.
  4. Kommunikation mit dem Partner: Setzt euch zusammen. Rechnet aus, wer wie viel zum gemeinsamen Haushalt beiträgt. Die Steuerreform ist eine Chance, eure Finanzen auf ein faires Fundament zu stellen.
  5. Vorsorge checken: Nutze das zusätzliche Netto des Geringverdieners im neuen System direkt für eine private Altersvorsorge oder einen ETF-Sparplan. Lass das Geld nicht einfach im Konsum versickern.

Die Ära der Steuerklassen 3 und 5 geht zu Ende. Das ist kein Grund zur Sorge, sondern ein Schritt in Richtung eines moderneren, faireren Steuersystems. Es nimmt uns die Illusion eines "geschenkten" Nettos und ersetzt sie durch Klarheit. Wer diese Klarheit nutzt, steht am Ende finanziell besser da – egal, wie das Finanzamt deine Lohnsteuerkarte gerade nennt. Es gibt keinen Grund, dem alten Modell nachzutrauern, wenn man die Vorteile einer gerechteren Verteilung erkennt. Geh es jetzt an und bring deine Steuern auf den neuesten Stand.

HH

Hannah Hartmann

Mit faktenbasierter Arbeitsweise liefert Hannah Hartmann Beiträge, die Leserinnen und Lesern Orientierung im Nachrichtengeschehen geben.